Information zum Hafen
Direkt an der Weser liegt unser Yachthafen Hasenbüren. Skipper, die gerne auf der Weser unterwegs sind, finden hier eine gute Anlegestelle.
Mit etwa 500 Liegeplätzen und 5 Vereinen ist unser Sporthafen der größte an der Weser. Unsere Stege sind mit Stromanschluß und Frischwasseranschluss ausgestattet. Unser Hafen kann bei jeder Tide mit Booten bis zu 2m Tiefgang angefahren werden.
Sanitär bietet der Yachthafen Hasenbüren, Toiletten und Duschen. Für die Weiterfahrt kann das Boot in der Nähe (2 km) mit Benzin bzw. Diesel betankt werden.
Für den Hunger gibt es ein Restaurant am Hafen. Angrenzend an den Yachthafen befindet sich das Naturschutzgebiet. Hier haben Sie Möglichkeit gemütliche Spaziergänge zu machen. Je nach Jahreszeit können Sie diverse Zugvögel beobachten.
Parkplätze
PKW Parkplätze gibt es vor der Steganlage
Slipanlage
Ausgelegt für Boote bis zu einem Gesamtgewicht bis 8 Tonnen. Die Nutzung der Mastziehanlage und des Waschplatzes nur nach Rücksprache mit den Vereinen.
Sanitäre Einrichtungen
Diese Einrichtung ist kostenlos und befindet sich im Bootshaus.
Gaststätte
Die Gaststätte ist während der Saison täglich von 12 Uhr bis 22 Uhr geöffnet.
Winterlager
In den Hallen am Hafen. Die Hallenplätze gehören den Bootseignern.
Gaststätte im Yachthafen
Informationen zur Gaststätte im Yachthafen in Hasenbüren finden Sie hier.
Informationen zur Dusche und zu den Toiletten beim Wirt.
Hafenbelegung
Der Hasenbürener Hafen wird von 4 Vereinen und der Steggemeinschaft gemeinsam genutzt.
Mit ca. 500 Liegeplätzen, die sich auf 5 Segelvereine verteilen, ist er der größte Yachthafen an der Weser. Beheimatet sind hier der Bremer Yacht Club e.V., die Segler Vereinigung der Hanseaten e.V., der Segelverein Bremen e.V., die Steggemeinschaft Bremer Segelvereine e.V. und der Wassersportverein Woltmershausen e.V.
Freihafenabkommen
Zweck des FH-Verbundes ist die Liegegeld freie Gewährung eines Liegeplatzes an den Mitglieds vereins eigenen Steganlagen für einen Zeitraum von maximal 3 Nächten, ausgenommen Nebenkosten wie Strom und Wasser. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass das Schiff zur Nachtzeit bewohnt ist. Bei längerer Verweildauer als 3 Nächten, ist das Liegegeld laut Hafen-ordnung des Mitgliedsvereins sowie Nebenkosten wie Strom und Wasser entsprechend der Hafenordnung der Mitgliedsvereine zu entrichten.